AGB’s

Bemerkungen:

Bei unseren Angeboten handelt es sich um ein Einheitspreisangebot über das im Ang. aufgeführte Material und Leistungen. Die Abrechnungerfolgt je nach Auftragsbedingungen nach einer Pauschale oder tatsächlichem Verbrauch bzw. Aufmaß.Sollten weitere Leistungen gewünscht werden, welche nicht im Angebot aufgeführt sind, werden diese separat in Rechnung gestellt. Dieses Angebot ist geistiges Eigentum der Flietel GmbH & Co. und darf ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Drittpersonen sowie

Wettbewerber weitergegeben werden

Liefertermin:

Nach schriftlicher Bestätigung und technischer Klarstellung. Lieferzeitangaben der bestellten Materialien sind ohne Gewähr.

Zahlungsbedingungen:

Gemäß Bauvertrag bzw. nach Baufortschritt bzw. 100 % des Rechnungsbetrages nach Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber oder seinen gesetzlichen Vertreter. Teilzahlungen werden nach Leistungsstand bzw. geliefertem Material abgerechnet.

Angebotspreisbindung:

An den vorangegangenen Angebotspreis halten wir uns 8 Wochen gebunden. Sollte die Auftragsbestätigung nach diesem Zeitpunkt erfolgen, behalten wir uns eine Angleichung der vorgenannten Preise, aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen Lohn- und Materialkostenerhöhungen, vor. Lieferungen und Leistungen, die über ursprünglichen Auftragsumfang zusätzlich gewünscht oder erforderlich werden, berechnen wir nach Aufmaß und Aufwand. Änderungen technischer Entwicklung behalten wir uns vor.

Eigentumsvorbehalt:

Gelieferte und eingebaute Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung und Erfüllung der vertraglichen Bedingungen dem erweiterten Eigentumsvorbehalt der Flietel GmbH & Co.

Kalkulationsbasis:

Dem Angebot liegt die Ausführung in unserer betrieblichen Arbeitszeit zugrunde. Diese sind montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr.

Bauseitige Leistungen:

Statische Berechnungen, Blitzschutzeinrichtungen, Schalldämmmaßnahmen, Öffnen und Schließen von Zwischendecken, Tauwasserleitung, Verlegen und Auflegen von elektrischen Zuleitungen, Steuer- und Busleitungen, sowie deren Absicherung, Verwahrung vorhandener Elektroleitung, Stemm-, Verputz-, Maler- und Abdichtarbeiten, Durchbrüche und Kernlochbohrungen,Brandschutzmaßnahmen, Kranarbeiten, Fallschutzeinrichtungen für Dach-/Kaminarbeiten, anfallende Kosten der Gewerbeaufsicht und des TÜV vor Ort, alle Lieferungen und Leistungen, die in unserem Angebot nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Beratungen / Hilfsarbeiten für andere Gewerke z.B Unterstützung Elektrischer Anschlussarbeiten an unseren technischen Einrichtungen, rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab.

Material-Gewährleistung:

Für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferung werden Ersatzteile kostenfrei zur Verfügung gestellt (nur Materialgarantie) unter der

ausdrücklichen Voraussetzung einer fachgerechten Inbetriebnahme und Wartung gemäss ges. Vorschriften (VDMA/EN/EU-VO).

Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf alle nachweislichen Materialfehler, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und

schriftlich angezeigt werden. Für drehende und elektrische Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

Dem Angebot liegen die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teile B und C, in der bei

Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde. Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsstellung.